Allgemeine Geschäftsbedingungen für startweb

§1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

  1. Diese allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der Firma „startweb“ Matthias Zöttl (in Folge startweb genannt) und werden daher jeweils Vertragsinhalt.
  2. Abweichenden Regelungen in den AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Angebote von startweb in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern und solange nicht ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung erfolgt.
  4. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von startweb schriftlich und firmengemäß gezeichnet wurden und verpflichten nur in dem in den Aufträgen und Vereinbarungen angegebenen Umfang.
  5. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn startweb nach Zugang der Bestellung, des Auftrages oder Angebotes eine schriftliche Auftragsbestätigung an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesandt hat.
  6. Die allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei einem künftigen Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.


§2 Honorare und Preise sowie Steuern und Gebühren

  1. Wenn nicht anders vereinbart, wird der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung fällig, sobald diese erbracht wurde.
  2. Es gelten die in der Auftragsbestätigung, im Angebot oder im Bestellformular angeführten Preise ohne Abzüge.
  3. Alle Preise verstehen sich netto, ab Firmensitz Salzburg, ohne Verpackungs-, Liefer- und Frachtspesen bzw. Steuern und Gebühren in Euro. Sie gelten ebenso nur für den jeweiligen aktuellen Auftrag. Auch in das Gemeinschaftsgebiet wird brutto (mit österreichischer Umsatzsteuer) fakturiert, außer es wird eine UID-Nummer benannt.
  4. Startweb ist berechtigt, nach Erbringung von Teilen des aktuellen Auftrages Teilrechnungen zu legen und ist ferner berechtigt, Vorschüsse und/oder Anzahlungen zu verlangen.
  5. Kommt es zu nicht beeinflussbaren Preisänderungen wie zum Beispiel Preisänderungen durch Subunternehmer, Vorlieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Materialkostenerhöhungen und -reduktionen aufgrund von Änderungen der Marktpreise, so ist startweb dazu berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
  6. Zusätzlich erbrachte Leistungen , die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind, werden gemäß den bei Leistungserbringungen geltenden Stundensätzen von Startweb nach Aufwand verrechnet.

§3 Subunternehmer

  1. startweb ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu betrauen.

§4 Mitwirkungspflicht

  1. Der Kunde anerkennt , dass für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der Leistungen seine umfassende Mitwirkung notwendig ist.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen in benötigter Form und im benötigten Format rechtzeitig zu liefern, andernfalls zugesagte Termine von startweb nicht mehr verbindlich sind.

  3. Ein eingeschätzter Zeitaufwand für die Durchführung des Auftrages berechnet sich erst ab vollständiger Materialzulieferung durch den Kunden. Geschätzte Zeitaufwände stellen nur eine Orientierungshilfe dar, der zeitliche Aufwand kann sich bei zusätzlichen Wünschen des Kunden oder unerwarteten technischen Problemen ändern. Für Zeitverzüge welcher Art auch immer besteht keine Haftung seitens startweb.


§5 Leistung

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich entweder aus der detaillierten Beschreibung im Angebot / in der Auftragsbestätigung oder ggf. aus einem Pflichtenheft. Das durch den Kunden unterfertigte Angebot wird Vertragsgegenstand.

§6 Abnahme

  1. Ist in der schriftlichen Vereinbarung keine förmliche Abnahme vorgesehen, so gilt als Erfüllungszeitpunkt die Veröffentlichung der Website bzw. das Hochladen der Daten auf den Server des Kunden.

  2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Website / die sonstige Leistung im ausschließlichen Leistungsschutzrecht von startweb (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahren gehen aber auf den Kunden über.

§7 Zahlung

  1. Salzburg gilt als vereinbarter Zahlungsort.

  2. Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung (Kompensation) in Zusammenhang mit behaupteten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen.

  3. Zahlungen werden zunächst auf Kosten/Gebühren, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.

§8 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

§9 Gewährleistung

  1. startweb haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Die Haftung ist mit der Nettoauftragssumme begrenzt. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Kosten oder Fehler, die durch

  3. nachträgliche Änderungen oder Eingriffe durch den Kunden bzw. Dritte verursacht wurden.

  4. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  5. Durch die Behebung von Mängeln wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

  6. startweb ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz ihres Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen. Der Kunde sichert zu, dass die gelieferten Daten gesetzgemäß, richtig und vollständig sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Impressum – und sonstige Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten sind. Für die Wahrung von Urheber- und Lizenzrechten ist der Kunde verantwortlich.

  7. Der Kunde stellt startweb von allen Ansprüchen frei (Schad – und Klagloshaltung), die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Gleiches gilt auch hinsichtlich der Leistungsschutzrechte, übermittelter Inhalte und Unterlagen welcher Art auch immer.

§10 Datenschutz

  1. startweb wird die vom Auftraggeber weitergegebenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren.

  2. Zur Bearbeitung übergebene Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und nur im Interesse des Auftraggebers verwendet.

  3. startweb haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und es wird die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber startweb einvernehmlich ausgeschlossen.

§11 Rücktritt

  1. startweb ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Ausführung der Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität des Kunden entstanden sind und dieser auf Verlangen keine Vorauszahlung leistet und wenn über das Vermögen einer Vertragspartei ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird.

  2. Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen sind im Falle eines Vertragsrücktrittes bereits erbrachte Leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§12 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

  1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Webseiten, Programme, Dokumentationen, Grafik und Print, Shop Lösungen etc.) verbleiben bei startweb bzw. im Falle eines Zukaufes unter Beachtung der Verwertungsrechte des jeweiligen Berechtigten. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht für eigene, interne Zwecke bzw. in einem gesondert zu vereinbarenden Umfang. Bei Lizenzen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Lizenzverträge.

§13 Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht als vereinbart, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten unterwerfen sich beide Teile ausschließlich dem sachlich zuständigen Gericht am Firmensitz von startweb.

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